Die Hinterbliebenenvorsorge der Friseure und Kosmetiker

 

Wir stellen uns vor: ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, der den Angehörigen des Friseurhandwerks und deren Familien optimalen Versicherungsschutz im Todesfall zu äußerst günstigen Beiträgen bietet.


Wichtig für die Mitglieder: die Kasse unterliegt der Kontrolle des Landesgewerbeamtes in Karlsruhe. Absolute Sicherheit für die Sterbegelder ist gewährleistet.

Besonderheiten: die Kasse wird weitgehend ehrenamtlich geführt - dadurch extrem geringe Verwaltungskosten. Daraus folgt: Erträge aus den Vermögensanlagen werden zum allergrößten Teil in Form von attraktiven Gewinnzuschlägen an die Mitglieder weitergegeben. Wichtig ist außerdem: die Kasse muß keinerlei Steuern entrichten und kann somit die erwirtschafteten Gewinne beinahe vollständig den Boni und der Gewinnbeteiligung zuführen.

Friseure wissen: auch in dunklen und schweren Stunden des Lebens, die auf j e d e n von uns zukommen, vermindert ein schnell verfügbarer Geldbetrag so manche große Sorge.

Die Hinterbliebenenvorsorge, wie sie heute heißt, ist genau in dem Moment für ihre Versicherten da, wenn sie gebraucht wird: im Todesfall! Jetzt kommt das Geld schnell und unbürokratisch!

Für eine Sterbegeldversicherung spricht: Nach Zahlung des ersten Beitrages genießt das neue Mitglied sofort den umfassenden Versicherungsschutz. Die volle Versicherungssumme wird bei Tod fällig. Einen solchen Schutz bietet auch der beste Sparvertrag nicht!

Nur in einer starken Gemeinschaft können derartige Risiken einzelner erfolgreich geschultert werden.

Noch ein Pluspunkt: bei Unfalltod vor dem 65. Lebensjahr wird die doppelte Sterbegeldsumme fällig!